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Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der dritten Leistungsphase geschieht die endgültige Lösung der Planungsaufgabe. Es erfolgt die Ausarbeitung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Entwurfsplanung

Das Leistungsbild "Entwurfsplanung" setzt sich in seinen Grundleistungen wie folgt zusammen:  

3.1 Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zum vollständigen Entwurf

3.2 Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

3.3 Berechnung und Bemessung

3.4 Zeichnerische Darstellung

3.5 Anlagenbeschreibung

3.6 Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen)

3.7 Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

3.8 Mitwirken bei der Kostenrechnung von Anlagen in Gebäuden nach DIN 276

3.9 Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

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