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Leistungsphase 8 - Objekt-/Bauüberwachung

Die achte Phase ist eine der wesentlichen Leistungsphasen. Bei der Umsetzung in die Praxis entscheiden Details, ob eine Baumaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird. Kontrolle und Führung der am bau beteiligten Unternehmen ist von zentraler Bedeutung und macht eine kompetente Bauleitung unverzichtbar.

Das Leistungsbild "Objektüberwachung" setzt sich in seinen Grundleistungen wie folgt zusammen:  

8.1 Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften 

8.2 Mitwirken beim Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)

8.3 Mitwirken beim Führen des Bautagebuches

8.4 Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

8.5 Fachtechnische Abnahme der Leistungen und feststellen der Mängel

8.6 Rechnungsprüfung

8.7 Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276

8.8 Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmen daran

8.9 Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle

8.10 Mitwirken beim Aufstellen der Verjährungsfristen für Mängelansprüche 

8.11 Überwachen der Beseitigung bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

8.12 Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

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