Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Die letzte Leistungsphase der Planung vesrsteht sich als Phase der Objektbetreuung und Dokumentation.
Das Leistungsbild "Objektbetreuung" setzt sich in seinen Grundleistungen wie folgt zusammen:
9.1 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
9.2 Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
9.3 Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
9.4 Mitwirkung bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnisse des Objektes